Als JG-Familienverband sind wir ebenfalls im Diözesankomitee aktiv…
dort ging es in der Diözesanvollversammlung am ersten Juniwochenende um folgende Fragen:
(Pressetext der DKK-Geschäftsführerin Lisa Rotert)
Welche Rolle spielten Verantwortliche und Engagierte in katholischen Verbänden, Gremien und Gruppen?
Bistum Münster. Was sind die systemischen Ursachen für den Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Kleriker? Welche Konsequenzen hat das Bistum Münster ein Jahr nach der Missbrauchsstudie daraus gezogen? Was kann das Diözesankomitee selbst tun, um das Thema wachzuhalten? Mit diesen Kernfragen beschäftigten sich die Delegierten auf der Frühjahrsvollversammlung am vergangenen Wochenende in Münster.
„Niemand setzt sich gern mit diesem schwierigen und hochemotionalen Thema auseinander“, bekannte Brigitte Lehmann. Gleichwohl ist für die Vorsitzende des Diözesankomitees die Bewusstwerdung der eigenen Rollen von Leitungsverantwortlichen und Engagierten in Verbänden, Gremien und Gruppen, eine notwendige Voraussetzung, um künftiges Leid zu verhindern.“
Täter mit System
Der Vorstand des Diözesankomitees rege deswegen für den Herbst in Münster eine Veranstaltung unter der Überschrift „Verwirrung, Spaltung, Verleugnung, Täterschutz – Dynamiken bei Missbrauchsfällen“ an. Es gehe darum, dass sich Leitungsverantwortliche und Mitglieder in Verbänden, Gremien und Gruppen – in den Gemeinden vor Ort und überörtlich – mit den Dynamiken beschäftigten, die bei Missbrauchsfällen im eigenen Umfeld entstehen.
Zuvor hatte Professor Klaus Große Kracht, Ko-Autor der Missbrauchsstudie und Historiker an der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg, Delegierten die Eckpunkte der Studie vorgestellt: 196 beschuldigte Kleriker und 610 minderjährige Betroffene waren zwischen 1945 und 2020 ermittelt worden. 90 Prozent der beschuldigten Kleriker wurden nie strafrechtlich belangt.
„Wenn alle, die was sehen, Ross und Reiter nennen würden“
Peter Frings, Interventionsbeauftragter des Bistums, erläuterte was in dem Jahr seit Veröffentlichung der Missbrauchsstudie in die Wege geleitet wurde und was noch an notwendigen Schritten getan werden muss. „Es gibt eine erschreckende Unwissenheit, was das Bistum in diesem Bereich überhaupt macht“, stellte Frings fest und betonte seine uneingeschränkte Unabhängigkeit von jeglicher Einflussnahme durch Bistumsleitung oder Bischof.
Frings betonte zudem, dass der Wille der Menschen, die Missbrauchstaten erlebt haben, für ihn oberste Priorität hat. Er appellierte an alle Mitglieder in den Verbänden und den Gemeinden vor Ort, angstfrei hinzuschauen: „Wenn alle, die etwas gesehen haben, mit ihrem Namen dafür einstehen und Ross und Reiter nennen würden, kann ich etwas machen. Gerüchte über mögliche Taten helfen mir nicht.“
Kindergrundsicherung und 49-Euro-Ticket
Weitere Beschlüsse der Vollversammlung betrafen die aktuelle politische Kontroverse um die Kindergrundsicherung und das 49-Euro-Ticket. „Als Diözesankomitee positionieren wir uns, mischen uns ein“, stellte Ulrich Vollmer, Vorsitzender des Diözesankomitees, fest. Jedes fünfte Kind in Deutschland sei von Armut betroffen.
An der Kindergrundsicherung gehe kein Weg vorbei, allerdings sei eine Versachlichung der Diskussion dringend geboten, um endlich Ergebnisse zu erzielen. „Zum Nulltarif ist Familienförderung nicht zu haben“, heißt es in der Beschlussfassung der Delegierten. Erfreulich sei, dass sich inzwischen auch die Jugend- und Familien-Minister*innen der Länder – mit Ausnahme von Bayern – auf die zügige Einführung der Kindergrundsicherung geeinigt haben.
Auch beim 49-Euro-Ticket fordert das Diözesankomitee von der Politik zügige Nachbesserungen. Das Ticket sei für viele nicht erschwinglich. Vorschläge für ein Sozialmodell für Studierende begrüßten die Delegierten ausdrücklich. Sie wünschen sich jedoch, weitere gesellschaftliche Gruppen wie Auszubildende und Absolvent*innen von Freiwilligendiensten in den Blick zu nehmen. Zugleich wird auch einen Sondertarif für ehrenamtlich Engagierte in gemeinnützigen Verbänden, Vereine und Organisationen, angeregt.
Grundordnung des kirchlichen Dienstes
„Ehrenamtlich Tätige stehen in keinem Anstellungsverhältnis“, so Ulrich Vollmer. Er sieht eine erneute Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes als notwendig an. Durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) wurde die Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO) in grundlegend überarbeiteter Form verabschiedet. Leider wurden unter anderem in Artikel I (3) f) der Grundordnung ehrenamtlich Tätige, die Organmitglieder sind, als Mitarbeitende im Sinne dieser Grundordnung subsumiert. Diese Neuerung bedeutet, dass nun auch ehrenamtlich Tätige in Verbänden und Gremien der Grundordnung des kirchlichen Dienstes unterliegen. Ehrenamtlich Tätige stehen jedoch in keinem Anstellungsverhältnis. „Die Grundordnung bedarf deshalb erneut einer dringenden Korrektur“, so der Vorsitzende. Die Vollversammlung wird im Herbst diese Frage erneut aufgreifen.
Wahlen und Satzungsanpassungen
In den Vorstand des Diözesankomitees wurde Ute Giesen – Verband der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Bistum Münster – gewählt. Nachdem das „Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Münster“ im November 2022 bereits die Namensänderung in geschlechtergerechte Sprache beschlossen hatte, erfolgte eine entsprechende Satzungsanpassung durch die Vollversammlung.
Diözesankomitee – Zusammenschluss katholischer Lai*innen
Das Diözesankomitee im Bistum Münster – ist der Zusammenschluss der organisierten Lai*innen auf Bistumsebene. Ihm gehören Vertreter*innen aus katholischen Verbänden und Organisationen, den Kreis- und Stadtdekanatskonferenzen, dem Landeskomitee Oldenburg sowie weitere sachkundige Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Kirche an. Es wirkt in Politik und Gesellschaft hinein; gleichzeitig artikuliert es innerkirchliche Anliegen und gestaltet das kirchliche Leben engagiert mit. Das Bistum Münster zählt rund 1,7 Millionen Katholiken.
Stellungnahmen der Vollversammlung und Informationen zum Diözesankomitee : www.dioezesankomitee.de
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